München – Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben am Dienstag über neue Corona-Maßnahmen beraten, die als Mindeststandard in allen Bundesländern gelten sollen. Beschlossen wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Wesentlichen eine neue Regelung, die in Bayern noch nicht galt: Die Ausweitung der Kontaktbeschränkungen. Ein Überblick, was in den nächsten Wochen wann gilt:
Kontaktbeschränkung für private Treffen
Neu beschlossen wurden allgemeine Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte, die auch für Geimpfte und Genesene gelten. Die Länder sollen dies nun umsetzen. Ab 28. Dezember dürfen sich laut MPK-Beschluss noch maximal zehn Personen privat treffen. Nicht mitgezählt werden Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Nimmt an einem privaten Treffen nur eine Person teil, die nicht geimpft oder genesen ist und die nicht unter die Ausnahmen fällt, gelten die bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Dann dürfen sich nur noch Angehörige eines Haushalts plus zwei weitere Personen treffen. Ausgenommen auch hier: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Bayern hatte diese Altersgrenze bisher bei zwölf Jahren und drei Monaten festgesetzt.
Einschränkungen zu Silvester
Bereits vereinbart hatten Bund und Länder das Versammlungs- und Böllerverbot zum Jahreswechsel. Dieser Beschluss ist in Bayern so ausgestaltet: An Silvester gilt von nachmittags 15 Uhr bis 9 Uhr am Neujahrsmorgen ein Ansammlungsverbot von mehr als zehn Personen. Ein generelles Feier- und Alkoholverbot in Innenstädten, auf Plätzen und in Anlagen gilt laut bayerischer Infektionsschutzverordnung ohnehin schon länger.
Geisterspiele in der Bundesliga
Nicht vorgesehen sind in der Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz neue Regeln für Einzelhandel, Kultur und Freizeit. Die 2G-Regelung soll – ausgenommen Geschäfte für den täglichen Bedarf – weiter bestehen bleiben. 2G-plus –wie es in Bayern für Sport, Kultur und Freizeit in Innenräumen außer für bereits Drittgeimpfte derzeit gilt – soll weiter möglich sein. Nur für große Veranstaltungen aus diesem Bereich, also etwa Bundesligaspiele, sollen Zuschauer jetzt bundesweit ausgeschlossen werden. Näher definiert wurden diese Veranstaltungen zunächst nicht. Bundesweit gelten soll künftig auch die in Bayern schon länger festgesetzte Schließung von Clubs und Diskos.
Hotspot-Regeln gelten weiterhin
Weiterhin in Kraft bleiben die 3G-Regel am Arbeitsplatz und in Bayern die Regeln für regionale Hotspot-Lockdowns, auch wenn derzeit kein Landkreis betroffen ist. Steigt die Inzidenz in einem Kreis aber wieder über 1000 Neuinfektionen in sieben Tagen, müssen Sport, Kultur, Gastronomie, Hotels, Friseure und weitere Einrichtungen schließen. sr