Steinmeier zweifelt GroKo-Gesetz an

Berlin – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer noch von der Großen Koalition verabschiedeten Änderung an der Strafprozessordnung – und fordert deshalb eine parlamentarische Überprüfung.

Die beanstandete Neuregelung ermöglicht es, dass Verdächtige, die in einem Strafprozess bereits freigesprochen worden sind, bei besonders schweren Delikten erneut angeklagt werden können, wenn im Nachhinein neue Beweise in der Angelegenheit auftauchen. Gegen diesen Punkt führt Steinmeier nach Angaben des Präsidialamts allerdings „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an.

Trotz seiner Bedenken habe Steinmeier das vom Bundestag verabschiedete Gesetz ausgefertigt und damit in Kraft gesetzt, wie es das Grundgesetz vorsieht. Steinmeiers Zweifel basieren auf dem in Artikel 103 des Grundgesetzes verankerten Grundsatz „ne bis in idem“ (lateinisch für: nicht zweimal für dieselbe Tat angeklagt werden).

Samstag, 11. Juli 2026
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