München – Es ist ein Paket von Ideen, das Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) vorgeschlagen hat, um Ungeimpfte stärker zu sanktionieren. Im Zentrum steht der Vorschlag, finanzielle Konsequenzen bei der Krankenkasse zu erwägen. „Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malus-Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Debatten um höhere Krankenversicherungsbeiträge für Risikogruppen schwappen immer wieder in der Bundesrepublik hoch. Wir haben einige Beispiele gesammelt.
Übergewichtige: Rund 29 Milliarden Euro jährlich kosten Adipositas-Behandlungen das Gesundheitssystem. Das sind rund 11 Prozent aller Gesundheitsausgaben und heruntergerechnet auf den einzelnen Bürger etwa 430 Euro im Jahr, so eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Immer wieder gibt es deshalb die Debatte, ob Fettleibige höhere Kassenbeiträge zahlen sollten. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz forderte etwa 2010, dass „bewusst ungesund lebende Menschen“ zur Kasse gebeten werden sollen: „Es muss die Frage erlaubt sein, ob die immensen Kosten, die zum Beispiel durch übermäßigen Esskonsum entstehen, dauerhaft aus dem solidarischen System beglichen werden können.“ Das Gegenargument ist, dass viele Menschen eben krankhaft übergewichtig sind und gerade nicht „bewusst“ ungesund leben.
Raucher: Das ist zumindest beim Tabak- oder Alkoholkonsum anders, weshalb auch hier Forderungen nach höheren Kassenbeiträgen regelmäßig hochkochen. Der Wirtschaftswissenschaftler Tobias Effertz von der Uni Hamburg rechnet vor: „Die Kosten für Raucher liegen bei 79 Milliarden Euro pro Jahr.“ Darin seien direkte Kosten wie krankheitsbedingte Behandlungen, aber auch indirekte Kosten, verursacht durch Arbeitsausfälle beispielsweise eingerechnet.
Doch auch Effertz hält es für effektiver, diese Kosten über eine entsprechend hohe Tabak- oder Alkoholsteuer statt über die Krankenkassenbeiträge hereinzuholen – was ja schon passiert.
Extremsportler: Regelmäßig wird auch die Forderung nach höheren Beiträgen oder nach einer Extra-Zusatzversicherung für Paraglider (also Gleitflug mit Fallschirm) oder Freeclimber (also Klettern ohne Sicherung) laut.
Tatsächlich können Krankenkassen schon jetzt Leistungen bei Selbstverschulden verweigern, etwa wenn der Sportler sich und seine Erfahrung weit überschätzt. Nur: Die Beweislast liegt bei der Krankenkasse. Laut einem wegweisenden Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1959 liegt bei gefährlichem Sport nur ein Vorsatz zur Selbstgefährdung, nicht aber zur Selbstverletzung vor – weshalb Leistungsbeschränkungen kaum durchsetzbar sind. KLAUS RIMPEL