Eine unbekannte Person ist nach Angaben des südkoreanischen Militärs über die schwer befestigte Grenze nach Nordkorea eingedrungen. Die Person habe die „militärische Demarkationslinie in den Norden überquert“, teilte das Militär am Sonntag mit. Demnach hätten Überwachungsanlagen den Eindringling am Samstagabend entdeckt, eine Suchaktion blieb jedoch erfolglos. Während Fluchtversuche vom international isolierten Norden nach Südkorea nicht ungewöhnlich sind, kommt es sehr selten vor, dass Menschen den umgekehrten Weg versuchen.
Mit dem Jahreswechsel ist die Beihilfe zum Suizid unter Auflagen in Österreich möglich. Nachdem das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten ist, können Menschen mit einer dauerhaften schweren oder unheilbaren Krankheit Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten. Laut der Regelung müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Sterbeverfügung aufsetzen.