Kardinal Marx in Bedrängnis

von Redaktion

VON CLAUDIA MÖLLERS

München – Die dritte Kalenderwoche im Januar wird eine Art Schicksalswoche in der katholischen Kirche sein. Zwischen dem 17. und dem 21. Januar legt die Münchner Kanzlei Westphal Spilker Wastl ein Gutachten vor, das detailliert die Versäumnisse von Verantwortlichen beim Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs durch Geistliche offenlegen soll. Der exakte Tag der Veröffentlichung, die bereits mehrmals verschoben wurde, wird noch geheim gehalten. Aber dieses Mal soll die Welt definitiv erfahren, ob und wie Bischöfe Missbrauchstäter geschont und deren Taten vertuscht haben.

Was wusste der damalige Münchner Kardinal Joseph Ratzinger – der spätere Präfekt der Glaubenskongregation und Papst Benedikt XVI.? Und hat der heutige Erzbischof Reinhard Marx im Jahr 2010, als der Missbrauchsskandal bekannt wurde, den damaligen Papst aus der Schusslinie zu bringen versucht? Hier geht es vor allem um den Fall des Priesters Peter H., der sich im Bistum Essen an Kindern vergangenen hatte. 1980, als Ratzinger Kardinal in München war, wurde H. zur Therapie ins Erzbistum München und Freising geschickt. Dort setzte man ihn weiter in der Seelsorge ein – abermals missbrauchte er Kinder. Erst 2010 wurde H. aus der Seelsorge entfernt, er lebt seither wieder im Bistum Essen, unter strengen Auflagen. Aus dem Klerikerstand wurde er aber nicht entlassen.

Bislang war die kirchliche Version: Kardinal Ratzinger war in den 80er-Jahren mit dem Fall Peter H. nicht befasst. Der damalige Generalvikar Gerhard Gruber nahm 2010 alle Verantwortung auf sich. Jetzt, kurz vor der Veröffentlichung des neuen Gutachtens, wurde der Wochenzeitung „Die Zeit“ ein Dekret des Münchner Kirchengerichts zugespielt, das Sprengstoff birgt und das schwere Vorwürfe gegen den früheren Papst, aber auch gegen den heutigen Münchner Erzbischof Reinhard Marx nach sich zieht. 2016 wurde ein „Verwaltungsstrafverfahren“ gegen H. geführt. Darin urteilen die Kirchenrichter über H’s Vorgesetzte, also Bischöfe und Generalvikare, die der „Verantwortung gegenüber den ihrer Hirtensorge anvertrauten Kinder und Jugendlichen nicht gerecht geworden“ sind. Sie hätten kein kirchliches Strafverfahren gegen H. eingeleitet. Weder Ratzinger noch dessen Nachfolger Friedrich Wetter noch Reinhard Marx. Sie hätten, so das Dekret, „bewusst auf eine Sanktionierung der Straftat verzichtet“. Marx habe 2012 mit Franz-Josef Overbeck, dem Bischof von Essen, versucht, H. aus dem Klerikerstand zu entfernen – aber ohne kirchliches Strafverfahren. Begründet habe er das damit, kein weiteres Aufsehen in den Medien erregen zu wollen. Mit Hinweis darauf, dass erneut Vorwürfe gegen Papst Benedikt erhoben werden könnten.

Das neue Gutachten wird nun wohl zeigen, wie sehr das Ansehen des mittlerweile 94-jährigen emeritierten Papstes weiter schwindet. Und es wird auch über die weitere Zukunft des einst so einflussreichen Münchner Kardinals Reinhard Marx entscheiden. Er hatte ja schon im vergangenen Juni Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten, weil er Verantwortung für eigene Versäumnisse im Umgang mit Missbrauchsfällen übernehmen wollte. Doch Franziskus lehnte den Rücktritt ab.

Aber schon im vergangenen Sommer hatte Marx angedeutet, dass es eine Situation geben könnte, in der er dem Papst abermals seinen Rücktritt erklären könnte. Das Gutachten könnte dazu die Initialzündung liefern.

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