Rom – Italiens Regierung hat wegen der Pandemie-Lage eine Corona-Impfpflicht für Menschen über 50 eingeführt. „Wir schreiten besonders in den Altersklassen ein, die mehr vom Risiko eines Krankenhausaufenthaltes betroffen sind, um den Druck von den Kliniken zu nehmen“, sagte Ministerpräsident Mario Draghi. Ab dem 15. Februar gelte für die über 50-Jährigen außerdem die 2G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass sie nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sein müssen, um zur Arbeit gehen zu können.
Die Impfpflicht wurde außerdem auf das Personal an Universitäten ausgeweitet. In Schulen galt sie schon. Die Regelungen treten mit dem Erscheinen im Amtsblatt in Kraft. Wann das sein wird, war zunächst unklar.
Für körpernahe Dienstleistungen, wie etwa beim Friseur, gilt die 3G-Regel. Man braucht also zumindest einen negativen Corona-Test. Diese Beschränkung greift auch für den Zutritt zu Ämtern, der Post, Banken und Geschäften. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs oder auch Apotheken. Der Strafrahmen liegt bisher bei 600 bis 1500 Euro, Details folgen.
Ein Streitpunkt war in den vergangenen Tagen auch der Umgang mit der Omikron-Variante in den Schulen. Ab Montag gilt: Ab zwei bis drei Fällen pro Klasse gibt es zehn Tage Distanzunterricht.