Warum der Bundestag bei der Impfpflicht zögert

von Redaktion

Die erste große Debatte soll auf Februar verschoben werden – Söder: „Auch etwas verunsichert“

Berlin – Keine Impfpflicht im Eilverfahren: Der Bundestag wird sich mehr Zeit lassen mit der Debatte dazu. Anders als geplant werde man noch nicht nächste Woche über die verschiedenen Vorschläge zur Impfpflicht beraten, verlautete am Donnerstag aus Parlamentskreisen. In der Sitzungswoche vom 24. Januar an solle zunächst eine „Orientierungsdebatte“ zum Austausch von Argumenten stattfinden – ohne konkrete Gesetzentwürfe zu debattieren. Das passiert dann erst in der darauf folgenden Sitzungswoche ab 14. Februar.

Die Verschiebung ist nach Angaben aus Fraktionskreisen nötig geworden, weil die Vorbereitung der Gesetzentwürfe länger dauere als geplant. Zudem solle das umstrittene Thema im Parlament ausführlich, ohne Eile, debattiert werden, um einen breiten Konsens zu erzielen.

Allerdings kursieren auch andere Lesarten. So wächst die Unsicherheit, ob die Pflicht zum Pieks verfassungsrechtlich noch hält, falls die aktuellen Impfstoffe doch nicht so wirkungsstark gegen die Omikron-Variante sind wie erhofft. In Österreich, wo die Debatte schon etwas weiter vorangeschritten ist, sagte der Verfassungsjurist Heinz Mayer: „Wenn die Impfung das Gesundheitssystem nicht ausreichend schützt, denn ist die Impfpflicht nicht zulässig.“ Als möglich gilt, die Pflicht formal zu ermöglichen, aber nicht wie geplant am 1. Februar scharf zu stellen.

Deutschland ist ohnehin später dran. Die Fraktionen im Bundestag planen, über das umstrittene Thema ohne Fraktionszwang abstimmen zu lassen – die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die Anträge sollen fraktionsübergreifend erarbeitet werden. Ein Antrag gegen eine ausgeweitete Impfpflicht liegt seit Dezember vor. Nach AFP-Informationen sind mindestens zwei weitere Anträge in Arbeit: einer sieht eine abgestufte Impfpflicht vor, die in erster Linie besonders gefährdete Gruppen zur Impfung verpflichtet. Ein weiterer sieht eine weitgehende Impfpflicht für alle impfbaren Erwachsenen vor.

Der Deutsche Ethikrat hatte im Dezember die Ausweitung der Corona-Impfpflicht auf größere Teile der Bevölkerung empfohlen – sofern sie von weiteren Maßnahmen begleitet werde. Voraussetzungen: Es muss genug Impfstoff verfügbar sein, dazu muss es viele niedrigschwellige Impfangebote geben.

Der Abschluss des Gesetzgebungsprozesses solle bis Ende März erfolgen, hieß es in Berlin. Die vorherige breite Diskussion sei „für dieses gesellschaftlich sensible Thema wichtig und notwendig. Daher werden wir uns ausreichend Zeit dafür nehmen“, betonten SPD-Abgeordnete.

CSU-Chef Markus Söder verlangte für die Entscheidung über eine Impfpflicht eine „verlässliche Zahlenbasis“. Er sei „auch etwas verunsichert“ und rechne nicht mit einem Start im März. Von der neuen Regierung verlangte Söder einen klaren Vorschlag. Das sei besser als Gruppenanträge „von zehn Abgeordneten“. Er habe sich hierzu auch mit Friedrich Merz (CDU) abgestimmt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der „SZ“ indes, er könne sich eine auf zwei Jahre befristete Impfpflicht vorstellen. Wenn Corona endemisch werde, könne man dann „neu entscheiden“. afp/dpa/cd

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