Ampel plant neuen Bund fürs Leben

von Redaktion

VON SEBASTIAN HORSCH UND ANNE-BEATRICE KLASMANN

München/Berlin – Vater, Mutter, Kind. Dass dieses traditionelle Haushaltsmodell heute nicht mehr die alleinige Realität abbildet, ist offensichtlich. Es gibt Patchwork-Familien, unkonventionelle Partnerschaften und Wohngemeinschaften in engen platonischen Beziehungen. Doch wenn Menschen abseits der Ehe Verantwortung füreinander übernehmen wollen, müssen sie das über Vollmachten und Verträge regeln. Einen standardisierten Rahmen gibt es nicht.

Die Ampel will das ändern. Im Koalitionsvertrag halten SPD, Grüne und FDP fest: „Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.“ Was steckt dahinter?

Der neue Bundesjustizminister hat Bedeutendes im Sinn. „Was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist vermutlich die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“, sagt Marco Buschmann (FDP). Sie soll Menschen, die auch ohne Ehering am Finger füreinander da sind, neue rechtliche Möglichkeiten geben und viel Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung bieten. „Wir werden bei der Verantwortungsgemeinschaft voraussichtlich ein mehrstufiges Modell anbieten, das zu den verschiedenen Lebenssituationen passt und eine unterschiedliche Intensität der Verantwortungsübernahme füreinander ermöglicht“, erklärt Buschmann. Auf der untersten Stufe könnten sich die Vertragsparteien gegenseitige Vollmachten für Auskünfte und Vertretungen erteilen, führt der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae gegenüber dem „RND“ weiter aus. Auf der höchsten Stufe könnte das gegenseitige Versprechen stehen, gemeinsam zu wirtschaften und für den Unterhalt des jeweils anderen aufzukommen.

Zudem gehe es auch darum, Senioren-Wohngemeinschaften rechtlich abzusichern, sagt Buschmann – zum Beispiel in der Frage, wer Auskünfte erhält, wenn ein Mitbewohner ins Krankenhaus kommt oder wer Mieter ist, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft stirbt. Auch Alleinerziehende, die von Menschen außerhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhalten, könnten solche rechtssicheren Vereinbarungen nutzen. Schließlich geschehe es immer häufiger, dass sich Menschen jenseits der Familie zusammentun. Auch weil die Gesellschaft mobiler geworden sei, Eltern und erwachsene Kinder oft weit entfernt voneinander wohnten.

Mit einer Ehe, mit der man umfassend Verantwortung übernehme und Tisch und Bett miteinander teile, sei dies aber nicht zu vergleichen, betont Buschmann, der selbst verheiratet ist. Die Verantwortungsgemeinschaft sei ein Modell für Menschen, die „nicht das Bett miteinander teilen, sondern den Tisch – aber mit einem über eine reine Geschäftsbeziehung hinausgehenden tatsächlichen und persönlichen Näheverhältnis“. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, halte er die Eintragung in ein Register beim Standesamt für den besten Weg, sagt Buschmann. Denkbar wäre aber auch eine Lösung vor dem Notar.

Nicht alle halten das für eine gute Idee. „Es bleibt vor allem unklar, ob es für ein solches gänzlich neues Rechtsinstitut überhaupt einen Bedarf gibt“, sagt Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Für gestärkte Auskunfts- und Vertretungsrechte von Menschen, die ohne Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, brauche es kein neues Familienrechtsmodell, sondern lediglich unbürokratische Reformen der Vertragsfreiheit. Mit einer „Ehe light“ riskiere man nicht nur einen handfesten Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe besonders schützt, sondern müsse auch ein hochkomplexes neues Regelwerk schaffen. Denn: „Wer ein neues eheähnliches Rechtsinstitut will, muss dauerhafte Rechte und Pflichten definieren und zusätzlich ein besonderes umfassendes Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht entwickeln.“

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