Reform des Namensrechts
Doppelnamen für beide Partner zulassen
Heirateten bisher Frau Schmidt und Herr Müller, durfte sich fortan Frau Schmidt zwar „Schmidt-Müller“ nennen, der Angetraute jedoch blieb auf seinem „Müller“ sitzen – und den Liebenden der Wunsch nach einem gemeinsamen Doppelnamen verwehrt. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschm