Reform des Namensrechts

Doppelnamen für beide Partner zulassen

von Redaktion

CLAUDIA MUSCHIOL

Heirateten bisher Frau Schmidt und Herr Müller, durfte sich fortan Frau Schmidt zwar „Schmidt-Müller“ nennen, der Angetraute jedoch blieb auf seinem „Müller“ sitzen – und den Liebenden der Wunsch nach einem gemeinsamen Doppelnamen verwehrt. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt, die den Bürgerinnen und Bürgern bei der Namenswahl mehr Freiheiten geben soll. Ein überfälliger Schritt, da die bisherige Praxis, die denselben Doppelnamen für beide Partner und deren Kinder nicht vorsieht und einen gemeinsamen Familiennamen somit verbietet, komplett an der Lebensrealität und den Wünschen vieler Paare vorbeigeht.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte es seitens der FDP (vergebliche) Vorstöße in diese Richtung gegeben. Der damalige Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ hatte zwar großen Zuspruch von den Experten in der öffentlichen Anhörung erfahren, wurde von der Groko jedoch abgelehnt. Jetzt ist die FDP am Zuge und die Entscheidung, den Menschen bei der Namenswahl künftig mehr Gestaltungsfreiheit zu überlassen, hoffentlich nicht mehr allzu weit entfernt.

Claudia.Muschiol@ovb.net

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