Berlin – Wenige Tage vor den ersten Beratungen über eine Corona-Impfpflicht im Bundestag nehmen die Pläne der Befürworter Konturen an. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nannte jetzt Einzelheiten zu Geltungsdauer, Zahl der Impfungen, Durchsetzung und Ausnahmen.
Wiese hatte am Freitag zusammen mit sechs Politikern von Grünen und FDP in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten außer denen der AfD einen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 angekündigt. Es ist der Antrag, hinter den sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellen dürfte. Ohne eine Impfpflicht werde es „nicht gelingen, die Quote auf das Niveau zu bringen, das nötig ist, damit wir die Pandemie hinter uns lassen können“, sagte er der „SZ“.
Zu den auch unter Befürwortern bislang offenen Fragen gehört, wie viele Impfungen für die Erfüllung der Pflicht notwendig sein sollen. Im Gruppenantrag der Koalitionsabgeordneten dürfte die Zahl drei stehen. „Auf der Grundlage der aktuellen Studien kann man sagen, dass man mit drei Impfungen eine gute Grundimmunisierung gegen einen schweren Verlauf erreicht hat“, sagt Wiese. Sollte später eine weitere Boosterimpfung für Ältere oder Menschen mit Vorerkrankung sinnvoll erscheinen, sollte sie freiwillig sein.
„Diese Impfpflicht sollte nicht für immer gelten“, sagt Wiese. „Es kann sein, dass wir irgendwann eine so hohe Grundimmunität haben, dass man die Impfpflicht nicht mehr braucht.“ Bei der Länge der Frist wollen sich die Abgeordneten auf den Rat von Experten verlassen. „Es werden aber sicherlich nicht nur wenige Monate sein, sondern eher ein bis zwei Jahre.“
Zur Durchsetzung der Pflicht ist Wiese für Bußgelder und gegen Zwangsmaßnahmen wie Erzwingungshaft. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben Bußgelder eine Höhe von bis zu 1000 Euro, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“. Sie könnten für die Impfpflicht also auch höher festgelegt werden.
Ein Impfregister hält Wiese „für die aktuelle Debatte aus zeitlichen Gründen“ nicht für sinnvoll. Die Impfpflicht sei ja dazu gedacht, über den nächsten Herbst und Winter zu kommen. Der Aufbau eines Impfregisters würde dafür zu lange dauern. Als Ideen nannte er stattdessen Anschreiben über Krankenkassen oder Kommunen.
Befreiungen von der Impfpflicht aus gesundheitlichen Gründen soll nicht der Hausarzt bestätigen können, sondern nur der Amtsarzt, sagt Wiese. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Impfgegner unter den Ärzten sehr großzügig Ausnahmebescheinigungen vergeben könnten.
Die Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht soll im Bundestag vor Ende März fallen. Danach muss das Gesetz noch in den Bundesrat. Anschließend soll es eine Art Schonfrist geben, in der sich die Ungeimpften immunisieren lassen können, um Sanktionen zu entgehen. „Der Zeitraum von gut drei Monaten bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte da Orientierung bieten“, sagt Wiese. Das würde bedeuten: Stimmt der Bundestag im März zu, greift die Impfpflicht irgendwann zwischen Juni und August.
Das Konzept der Koalitionsabgeordneten ist nicht konkurrenzlos. Der FDP-Politiker Andrew Ullmann bereitet einen Antrag für eine Impfpflicht erst ab 50 Jahren vor. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat bereits einen gegen die Impfpflicht vorgelegt. Er fürchtet Probleme bei der Umsetzung. „Ein Staat, der nicht umsetzen kann, was er anordnet, gibt sich der Lächerlichkeit preis. Und das wäre Wasser auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker und Corona-Leugner“, sagte der FDP-Politiker laut „Bild am Sonntag“. Heute will sich die Unionsfraktion im Bundestag zu ihren Plänen äußern.