Weiter offene Fragen bei Priorisierung von PCR-Tests

von Redaktion

Kapazitäten knapp – Bund-Länder-Runde: Lauterbach soll neues Testregime ausarbeiten

Berlin – Weil Omikron die Corona-Zahlen in die Höhe treibt und die Labore mit der Auswertung von PCR-Tests an ihre Grenzen stoßen, sollen die Testvorgaben geändert werden. Bund und Länder vereinbarten, dass das Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung mit den Ländern die entsprechenden Bestimmungen anpassen soll. Es dürfte darauf hinauslaufen, dass künftig bestimmte Gruppen bevorzugt die genauen Tests bekommen.

Was gilt aktuell noch? Wer kann überhaupt einen PCR-Test machen?

Wer einen positiven Selbsttest hat oder an einer Teststelle ein positives Schnelltestergebnis bekommt, hat laut momentan gültiger bundesweiter Corona-Test-Verordnung Anspruch auf einen PCR-Test. Das gilt laut Bundesregierung auch, wenn die Corona-Warnapp auf Rot steht. Betroffene können sich in so einem Fall an ihren Hausarzt wenden, der dann entweder einen Test macht oder an ein Testzentrum überweist. Auch das Gesundheitsamt kann, wenn es über einen positiven Schnelltest informiert wurde, einen kostenlosen PCR-Test anordnen.

Was ist geplant?

PCR-Tests sollen vorrangig für sogenannte vulnerable Gruppen zur Verfügung stehen und für Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Das hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bereits vereinbart, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten haben dies nun in ihrem Beschluss „zur Kenntnis“ genommen. Konkret genannt werden ältere Menschen oder andere Risikogruppen, Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die Fragen zur praktischen Umsetzung sind hier aber noch offen, etwa, ab wann das gelten soll, wer genau den PCR-Test-Anspruch haben wird, wie das konkret nachgewiesen werden soll und was mit denjenigen ist, die zum Beispiel einen positiven Schnelltest und/oder Symptome haben. Bund und Länder müssen dafür zunächst die Corona-Testverordnung und die konkreten Bestimmungen zu Tests in den Ländern ändern. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums kündigte am Montag „zeitnahe“ Informationen an.

In welche Richtung könnte es gehen?

Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass bei positivem Schnelltest und gleichzeitiger Symptomlosigkeit künftig auf einen PCR-Test verzichtet werden könne. Dafür müsste aber beispielsweise Paragraf 4b der Corona-Testverordnung geändert werden, die momentan noch einen Anspruch auf PCR-Nachtestung bei positiven Schnelltests – auch Selbsttests – gewährt. Auch wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt, soll nach Ansicht der Gesundheitsminister der Länder nach ein „qualitativ hochwertiger“ Antigentest ausreichen. Daneben stellen sich aber noch weitere Fragen, etwa ob eine PCR-Test-Beschränkung auch privat bezahlte Tests betreffen würde, die beispielsweise für Auslandsreisen notwendig sind, oder welche Auswirkungen eine Beschränkung beim Thema Genesenstatus hätte, denn als offiziell genesen gilt nur, wer mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann, dass er schon eine Corona-Infektion hatte. JÖRG RATZSCH

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