Berlin – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutschen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Mit der ein Jahr dauernden Untersuchungshaft habe Ankara Yücels Recht auf Freiheit sowie die Meinungs- und Pressefreiheit verletzt, erklärte das Gericht in Straßburg. Yücel hatte als Auslandskorrespondent für die „Welt“ in der Türkei gearbeitet, als er im Februar 2017 wegen seiner Artikel festgenommen wurde. Das Gericht verurteilte Ankara zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 13 300 Euro an Yücel. Trotzdem äußerte er sich enttäuscht, weil das Gericht keinen Verstoß gegen das Folterverbot festgestellt habe.
Die Vorwürfe der türkischen Behörden gegen den Journalisten hatten sich auch auf ein Interview mit einem Anführer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK bezogen. Der Freiheitsentzug des 48-Jährigen habe eine „Einmischung in die Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung“ dargestellt, so das Gericht. Das Vorgehen habe „eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit“.