Berlin – Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagte ein Sprecher. Geregelt werde dies durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Regelung kann von Bas über eine Änderung ihrer Allgemeinverfügung angepasst werden. „Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“, erklärte der Sprecher.
In sozialen Netzwerken wurden die Regeln wütend kritisiert. Auch aus der Union kam deutliche Kritik. „Ich fände seltsam, wenn im Bundestag etwas anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt machte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verantwortlich. „Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit.“ Der Demokratie werde durch solches „Irrlichtern“ ein Bärendienst erwiesen.