Kontaktbeschränkungen: Maximal zehn vollständig Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, reduziert sich die Zahl deutlich.
Gastronomie: Über die Bund-Länder-Beschlüsse hinaus gilt in Bayern eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Lockerer als der Bund ist Bayern beim Zugang zur Gastronomie: Statt 2G-plus gilt bei uns 2G. Clubs und Discos sowie „reine Schankwirtschaften“ bleiben geschlossen. Bus und Bahn: Fahrgäste in Bus, Tram, S-Bahn oder U-Bahn müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein (max. 24 Std. alter Antigen- oder PCR-Test) und einen entsprechenden Nachweis mitführen (ausgenommen sind Schüler und Kinder). Es besteht zudem FFP2-Maskenpflicht. kr