Lübcke-Mord: Freispruch für Waffenhändler

von Redaktion

Paderborn – Ein im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagter 66-Jähriger ist vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Landgericht Paderborn sah es in seinem Urteil am Mittwoch nicht als erwiesen an, dass er dem Rechtsextremisten und Lübckes späteren Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft hatte. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten im Hauptanklagepunkt auf Freispruch plädiert.

Vielmehr stammten alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe samt Munition 2019 von dem Angeklagten illegal erworben haben soll, von Ernst selbst, begründeten die Richter. Er sei als Zeuge allerdings nicht glaubwürdig. Er habe im Mordverfahren wiederholt widersprüchliche und „eklatant unrichtige“ Aussagen gemacht. Darauf lasse sich keine Verurteilung stützen.

Die Generalstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, der Mann aus Borgentreich in Ostwestfalen habe durch den Waffenverkauf fahrlässig den Tod Lübckes verursacht. Der Angeklagte hatte den Waffenverkauf im Prozess bestritten und lediglich eingeräumt, mit Ernst Geschäfte gemacht sowie unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben. Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er daher zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt – allerdings stehe dem Freigesprochenen eine Haftentschädigung zu, die mit der Geldstrafe verrechnet wird.

Artikel 8 von 11