München – Mehr als 200 000 Neuinfektionen meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) gestern für Deutschland. Für die Labore bedeutet der Anstieg durch die Omikron-Variante eine nie da gewesene Test-Belastung – und für die Bürger immer längere Wartezeiten auf Ergebnisse. Das RKI gab schon für die vorletzte Woche einen Wert von rund 2 Millionen durchgeführten PCR-Testungen an – bei einer Gesamtkapazität von 2,8 Millionen. Die Lage dürfte sich seitdem noch verschärft haben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will deshalb Prioritäten setzen. Der Staat soll also in deutlich weniger Fällen als bisher einen kostenlosen Test zur Verfügung stellen. Der SPD-Politiker will dazu ein neues Konzept ausarbeiten – in Absprache mit den Gesundheitsministern der Länder.
Letztere zeigten sich bei der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz bereits offen dafür, die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests „auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln“ zu konzentrieren. Zudem sollte geprüft werden, ob nach einem positiven Antigentest ohne Symptome auf einen bestätigenden PCR-Test verzichtet werden kann, und stattdessen ein zweiter Schnelltest ausreicht, finden die Minister. Schnelltests könnten auch ausreichen, wenn die Corona-App anschlägt, oder um sich aus der Quarantäne freizutesten – solange es sich nicht um Menschen handelt, die im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur arbeiten.
So richtig glücklich wirkt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mit der anstehenden Neuregelung der Nationalen Teststrategie allerdings nicht. Sie sei „aus der Not in einzelnen Bundesländern geboren“, sagt er unserer Zeitung. Hier komme es noch auf die konkrete Ausgestaltung durch den Bund an. Schon immer seien sämtliche Tests zwar unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit gestanden und es habe auch in der Teststrategie des Bundes immer wieder Priorisierungen gegeben – etwa im Herbst 2020 auf Personen mit Symptomen. Bei der Umsetzung seien derzeit aber noch viele Fragen offen. „Zum Beispiel, wo ein bestätigender zweiter Schnelltest durchgeführt werden soll, wie das Ergebnis möglichst digitalisiert dem Gesundheitsamt gemeldet wird und wer den Genesenennachweis ausstellt.“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte in der jüngsten Bund-Länder-Runde bereits gewarnt, die Priorisierung dürfe nicht zu einem Blindflug führen, indem die Inzidenzzahlen ihre Aussagekraft verlieren. Holetschek sieht hier Bundesgesundheitsminister Lauterbach in der Verantwortung. „Wer Gesetze macht, muss auch die Folgen und die Wirkung bis zum Ende durchdenken“, sagt er. „Da muss der Transfer von der Wissenschaft über die Talkshow am Ende auch bis in die konkrete politische Umsetzung gelingen.“ Auch müsse der Bund bei seinen Vorgaben die Laborsituation in den einzelnen Ländern berücksichtigen. Denn: „In Bayern haben wir derzeit keine Hinweise darauf, dass Tests so knapp sind, dass sie gar nicht mehr durchgeführt oder sogar Proben verworfen werden müssen.“
Derzeit gelten noch die bisherigen Voraussetzungen für einen PCR-Test. Anrecht hat man also zum Beispiel, wenn man einen positiven Schnell- oder Selbsttest hat oder wenn die Corona-Warn-App auf Rot steht. SEBASTIAN HORSCH