Ämter mit Berufs-Impfpflicht überfordert

Ministerium bestätigt: Ungeimpfte dürfen nach Inkrafttreten vorerst weiter arbeiten

München/Berlin – Was sich bereits abzeichnete, ist nun offiziell bestätigt: Ungeimpfte können auch nach dem offiziellen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März vorerst weiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein

Samstag, 27. Dezember 2025

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