Ämter mit Berufs-Impfpflicht überfordert
Ministerium bestätigt: Ungeimpfte dürfen nach Inkrafttreten vorerst weiter arbeiten
München/Berlin – Was sich bereits abzeichnete, ist nun offiziell bestätigt: Ungeimpfte können auch nach dem offiziellen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März vorerst weiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein