Ämter mit Berufs-Impfpflicht überfordert

von Redaktion

Ministerium bestätigt: Ungeimpfte dürfen nach Inkrafttreten vorerst weiter arbeiten

München/Berlin – Was sich bereits abzeichnete, ist nun offiziell bestätigt: Ungeimpfte können auch nach dem offiziellen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März vorerst weiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber „Business Insider“. Und diese Entscheidung soll – nachdem die Arbeitgeber die Mitarbeiter ohne Impfnachweis gemeldet haben – als Einzelfallprüfung fallen. In den Ämtern dürften also eine Menge Fälle auf den Tisch kommen – und somit einige Zeit für die Bearbeitung beansprucht werden.

Das fürchtet auch Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. „Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen. Das bedeutet, dass es einer Prüfung jedes Einzelfalls bedarf“, erläutert Bruns-Philipps. Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge. „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, sagte sie der „Rheinischen Post“.

Nicht nur in der CSU sieht man deshalb Handelsbedarf (siehe Artikel oben), sondern auch in der Schwesterpartei. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Es reicht nicht aus, auf die Gesundheitsämter vor Ort zu verweisen. Sie arbeiten seit zwei Jahren im Ausnahme-Modus.“ Die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) regt an, die Frist bis zur Einführung zu verlängern. „Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Allerdings sind wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen“, sagte der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß ebenfalls der „Rheinischen Post“. Dies könne in der Praxis Vorteile mit sich bringen. „Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden“, sagte Gaß. Gleichzeitig fordert der DKG-Chef aber auch arbeitsrechtliche Sicherheit, um ungeimpften Mitarbeitern auch kündigen zu können.  hor/dpa

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