Der Kampf gegen die Hetze im Netz

von Redaktion

VON KATHRIN BRAUN

München – Sie ist eine beliebte Zielscheibe von Hetzern: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“ Diesen Satz hat Renate Künast (Grüne) zwar nie gesagt, trotzdem ist er 2019 als Zitat auf Facebook kursiert – woraufhin sie in Kommentaren als „Pädophilen-Trulla“, „geisteskrank“, „Pädodreck“ und schlimmer beschimpft wurde. Berliner Zivilgerichte werteten diese Aussagen damals nicht als strafrechtlich relevant. Erst jetzt urteilte das Bundesverfassungsgericht: Auch als Politikerin muss man solche Beschimpfungen nicht hinnehmen.

Insgesamt geht es um 22 Kommentare – die frühere Agrarministerin verlangte von Facebook die Daten der jeweiligen Nutzer, um juristisch gegen sie vorzugehen. Der Streit erregte Aufsehen, weil das Berliner Landgericht keinen der Kommentare, darunter auch Vergewaltigungsdrohungen, als Beleidigung wertete. Als Politikerin müsse Künast „in stärkerem Maße Kritik hinnehmen“, hieß es im Beschluss. Das Berliner Kammergericht hatte daraufhin immerhin zwölf Kommentare als strafrechtlich relevant eingestuft.

Nun aber gaben die Karlsruher Richter einer Verfassungsbeschwerde der Politikerin in vollem Umfang Recht. „Ein guter Tag für die Demokratie“, twitterte Künast. „Dieses Urteil ist ein Stück Rechtsgeschichte im digitalen Zeitalter.“

Klaus-Dieter Hartleb ist Bayerns „Hatespeech“-Beauftragter – der Oberstaatsanwalt ermittelt speziell gegen Hetzer im Netz. Im Künast-Fall hätten die Hass-Kommentare „die Grenzen der Meinungsfreiheit überdehnt“, sagt er. Bei Aussagen wie „Sperrt diese kranke Frau weg“ gehe es „darum, das Opfer zu diffamieren und zu kränken, weniger darum, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten“.

Hass im Netz habe vor allem seit Beginn der Pandemie rasant zugenommen, so Hartleb. Bundesweit wurden 2020 etwa 70 Prozent mehr Hasskommentare als 2019 festgestellt. „Wir können auch in Bayern beobachten, dass Hass im Netz immer problematischer wird“, sagt er. Laut Justizminister Georg Eisenreich hat es 2020 im Freistaat insgesamt 1648 Ermittlungsverfahren wegen Hasskommentaren gegeben – „2021 wurde allein im ersten Halbjahr in etwa 1500 Fällen ermittelt“, sagt Eisenreich.

Dabei würden meist Politiker angegangen, aber auch Virologen und Ärzte, sagt Hartleb. „Sofort hängen den Volksschädling“, schrieb etwa ein bayerischer Facebook-Nutzer zu einem Beitrag über Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn. Strafe: 60 Tagessätze, also zwei Nettogehälter.

„Vor der Pandemie richteten sich Hass und Hetze vor allem gegen Geflüchtete oder Politiker, die für eine vermeintlich überbordende Flüchtlingsaufnahme verantwortlich gemacht werden“, sagt der Oberstaatsanwalt. „Grob kann man sagen: 70 bis 80 Prozent der Hetzer kommen aus dem rechten oder rechtsextremen Bereich.“ Ein typischer Fall spielte sich in Schweinfurt ab: Als Geflüchtete dort für bessere Lebensbedingungen demonstrierten, häuften sich tausende Facebook-Kommentare, darunter Beschimpfungen wie „Parasiten“ oder Hakenkreuzbilder. Die jeweiligen Täter wurden zu 150 Tagessätzen verurteilt – plus Handyentzug.

Oft sei es nicht ganz einfach, Tätern auf die Spur zu kommen – unter anderem, weil viel in privaten Chatgruppen auf Whatsapp oder Telegram gehetzt werde. „Für unsere Ermittlungen ist das ein großes Problem“, sagt Hartleb. Zudem würden Plattformen oft nicht mit Behörden zusammenarbeiten. Eigentlich müssten sie seit dem 1. Februar strafbare Inhalte melden – so regelt es das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Es sieht aber nicht danach aus, dass das umgesetzt wird. Unter anderem klagen Facebook und Google dagegen.“ Gegen Hass im Netz vorzugehen, bleibt also vorerst eine schwierige Aufgabe – das zeigt auch der Künast-Fall.

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