Verfassungsgericht stoppt Miet-Begehren

Gut gemeint, aber nicht gut

von Redaktion

GEORG ANASTASIADIS

Das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp in Bayern“ ist nun auch letztinstanzlich gescheitert, und das ist gut so. Nicht, weil es in den Ballungszentren des Freistaats keine Wohnungsnot gäbe, die es entschieden zu bekämpfen gilt. Sondern weil ein gesetzlicher Mietenstopp das Problem nicht gelöst, sondern nur verschlimmert hätte. Dazu hätte den Initiatoren von SPD, Linkspartei und Mieterverbänden eigentlich schon ein Blick nach Berlin genügen müssen. Dort hat der (von Karlsruhe mittlerweile ebenfalls als widerrechtlich eingestufte) Mietendeckel nicht zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geführt, sondern zu einer drastischen Verknappung des Angebots, weil Eigentümer lieber verkauften, als zu schlechteren Konditionen zu vermieten, und weil Bauwillige vergrault wurden.

Ein Mietenstopp schafft eben keine einzige neue Wohnung. Das können die in München mitregierenden Sozialdemokraten auch bei den städtischen Wohnungsgesellschaften Gewofag und GWG studieren, wo bereits ein Verbot von Mietanhebungen bis Juli 2024 gilt. Beide Unternehmen schlugen jetzt Alarm, weil ihnen wegen der städtischen Preisvorgaben das Geld fehlt, um die vielen Wohnungen zu bauen, die sich der Stadtrat wünscht. Statt der erhofften 2000 Einheiten waren es seit 2015 nur 1000 pro Jahr. Viel zu wenig. Jetzt muss der Steuerzahler die Zeche zahlen und bei Gewofag und GWG 725 Millionen Euro zuschießen. Auch auf dem Mietmarkt gibt es Heilsversprechen halt nicht zum Nulltarif. Am Ende wird die Rechnung vom Staat eben verstohlen an die Kassiererin im Supermarkt weitergereicht, die nicht das Glück hat, in einer städtischen Wohnung leben zu dürfen.

Georg.Anastasiadis@ovb.net

Artikel 1 von 11