Osnabrück – Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. Darum verpflichtete es den Landkreis im Eilverfahren dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Statt der seit Mitte Januar gültigen Verordnung solle d
Dieser Artikel (ID: 1583245) ist am 05.02.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).