Berlin/München – Im Schatten der Pandemie-Politik und der Ukraine-Sorgen schleicht sich das Thema Migration zurück auf die Agenda. In der Koalition aus SPD, Grünen und FDP gibt es nun erste Spannungen auf diesem Feld. Die Liberalen vermissen Tempo bei den Partnern, sobald es um das Thema Abschieben und Rückführen geht.
Im Koalitionsvertrag, Seite 141, hat die Ampel vereinbart, einen „Sonderbevollmächtigten“ einzusetzen, der mit den Herkunftsländern der Migranten Abkommen aushandeln soll. Der Passus besteht aus einer großen Wortwolke, ein Teil davon ist aber unmissverständlich: Es gehe um „die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender“. Problem dabei: Bisher ist kein Bevollmächtigter zu sehen.
Wer ihn berufen soll, ist bisher nicht offiziell festgeschrieben (oder nicht bekannt). Die FDP geht davon aus, dass der Posten im Bundesinnenministerium angesiedelt ist, also bei Nancy Faeser (SPD). Schon unter CSU-Vorgänger Horst Seehofer seien die Abkommen nicht mit der nötigen Priorität verhandelt worden, murrt der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Er verlangt, dass Faeser „nun zügig“ einen Bevollmächtigten benennen müsse. „Auch die Ordnung ist in der Migrationspolitik ein dringendes Anliegen“, sagt Kuhle gegenüber unserer Zeitung. „Zu einem funktionierenden Asylsystem gehört auch, dass Menschen ohne Bleiberecht Deutschland verlassen müssen.“
In den Unionsparteien wird seit dem Start der Ampel Ende 2021 gemutmaßt, bei Rot-Grün-Gelb werde die Migrationspolitik viel stärker auf Zuwanderung und viel weniger auf Abschiebung fokussiert. „Wer einseitig neue Anreize setzt für mehr Migration, gefährdet damit die Einheit in Europa und die offenen Grenzen in der EU“, warnte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Januar.
Allerdings zählt zur Wahrheit, dass die Zahl der Rückführungen schon unter der Großen Koalition einbrach; Corona verstärkte dabei einen überraschenden Trend aus Seehofers Amtszeit. 2021 hat Deutschland nach offiziellen Zahlen deutlich weniger Menschen abgeschoben als in den Jahren vor der Pandemie. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte, gab es 2021 insgesamt 11 982 Abschiebungen. Im Jahr 2020, das noch stärker von Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr geprägt war, hatten deutsche Behörden 10 800 Abschiebungen organisiert und vollzogen. Zum Vergleich: 2019 waren es 22 100 gewesen.
Der Schwerpunkt der Abschiebungen lag dabei vergangenes Jahr nach dpa-Informationen auf Flügen nach Georgien und Albanien, jeweils rund 1000 Fälle; je 400 Richtung Türkei und Kosovo. In 470 Fällen wurden Menschen, die aus Syrien stammen und sich unrechtmäßig in Deutschland aufhielten, abgeschoben – allerdings nicht nach Syrien, sondern in andere Staaten, in denen sie sich zuvor aufgehalten hatten. Die Bundesregierung stellte erst kürzlich klar, eine Rückkehr syrischer Staatsbürger in ihr Herkunftsland komme nur auf freiwilliger Basis infrage. In 388 weiteren Fällen wurden Menschen aus Syrien „zurückgeschoben“.
Von Zurückschiebungen spricht man, wenn Menschen, die unerlaubt nach Deutschland kamen, bereits kurz nach ihrer Einreise in ihr Herkunftsland oder in ein europäisches Land, das für sie zuständig ist, zurückgebracht werden. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 3092 Zurückschiebungen durchgeführt. cd/mik/dpa