Impfpflicht: Unterstützung für Söder

von Redaktion

VON SEBASTIAN HORSCH

München – Markus Söder ist mal wieder Bundesgespräch. Für seinen Vorstoß, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Praxen, Kliniken oder Pflegeheimen in Bayern nicht wie von der Ampel-Koalition geplant ab 15. März umzusetzen, erntet der CSU-Chef und Ministerpräsident viel Kritik – besonders außerhalb des Freistaats. Sogar die Ärztekammer Niedersachsen sah sich zu einer Stellungnahme genötigt („kontraproduktiv“).

Doch das ist nur das halbe Bild. In München baute sich am Freitag nämlich eine regelrechte Wand der Unterstützung für Söders Kurs auf. Der Bayerische Landkreistag, das Bayerische Rote Kreuz, die Lebenshilfe und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern machten übereinstimmend deutlich, dass die Teil-Impfpflicht aktuell so nicht umgesetzt werden könne. Es fehle an einheitlichen Vollzugshinweisen des Bundes. Zudem sei die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen in Gefahr, wenn viele ungeimpfte Pflegekräfte auf einmal freigestellt werden müssten, argumentierten Spitzenvertreter der vier Organisationen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Und auch aus Karlsruhe sieht sich Bayern bestätigt. Denn zwar hat das dortige Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Denn die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, seien weniger schwer als die Nachteile, die vulnerable Menschen bei einem Aussetzen der Regelung befürchten müssten – so die Begründung. Doch gleichzeitig hätten die Richter klar gesagt, dass bestimmte Fragen in dem Gesetz zu klären seien. „Deshalb bestätigt das im Prinzip genau die Linie der bayerischen Staatsregierung“, sagte Holetschek. Und holte direkt zur Watschn für die Ampelregierung aus: „Die jetzt mit dem Finger in Richtung Bayern zeigen, sollten mal überlegen, was sie in Berlin zustande gebracht haben, mit Verlaub.“ So sei der Pflegebranche erklärt worden, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei nur der erste Schritt zur allgemeinen Impfpflicht – viele würden aber mittlerweile nicht mehr glauben, dass der Bund die allgemeine Impfpflicht tatsächlich umsetzen wolle.

Auch hier gab es am Freitag Neuigkeiten. In Berlin wurden gleich zwei Vorschläge für die anstehende Entscheidung im Bundestag präsentiert. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten einen Entwurf vor, wonach die Krankenkassen zunächst bis 15. Mai alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren sollen. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen – bei Behörden oder der Krankenkasse.

Die Union schlug hingegen zunächst den Aufbau eines Impfregisters vor. Einen Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die Fraktion ab. Stattdessen beinhaltet die Vorlage von CDU und CSU einen „gestuften Impfmechanismus“. Der Bundestag soll die Möglichkeit haben, bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen die Aktivierung dieses Impfmechanismus zu beschließen. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es muss enthalten sein, in welchem Umfang und auf welcher Stufe und zu welchem Zeitpunkt der Impfmechanismus greift. Gestaffelt werden soll nach Alter oder auch Berufsgruppen. „Nach aktuellem Wissensstand sind Personen ab 60 Jahren in besonderem Maße von schweren Verläufen betroffen; auch Personen in der Altersgruppe ab 50 Jahren unterliegen derzeit einem erhöhten Risiko schwerer Erkrankung“, heißt es im Entwurf.  mit dpa

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