IN KÜRZE

Geheimdienst muss keine Auskunft geben Prozess wegen Mord an Priester Impfgegner wollten zu Kretschmann

von Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des FDP-Innenexperten Konstantin Kuhle abgewiesen, der Informationen über die Auslandstätigkeiten des Verfassungsschutzes fordert. Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Kuhle hatte die frühere Bundesregierung Ende 2020 gefragt, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren im Ausland tätig waren. (Az. 2 BvE 8/21)

Der islamistische Mordanschlag auf einen Priester löste vor über fünf Jahren in Frankreich und darüber hinaus Entsetzen aus. Vor einem Schwurgericht in Paris hat nun der Prozess gegen vier mutmaßlich darin verwickelte Männer der Terrormiliz IS begonnen. Gegen den mutmaßlichen Anstifter wird in Abwesenheit verhandelt. Er ist wahrscheinlich bei einem Bombenangriff im Irak umgekommen. Den anderen Männern drohen bis zu 30 Jahre Haft.

Kritiker der Corona-Politik haben in Sigmaringen versucht, zum Wohnhaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) vorzudringen. Sie wollten eine Absperrung der Straße umgehen, die zum Privathaus des Regierungschefs führt. Die Polizei verhinderte das.

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