Schlappe für Ungarn und Polen

von Redaktion

Die EU darf von Mitgliedern Rechtsstaatlichkeit erzwingen

Luxemburg – Ungarn und Polen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Kürzung von Milliardenzahlungen aus dem EU-Haushalt. Die Richter in Luxemburg wiesen Klagen beider Länder gegen das Instrument zurück. Damit wächst der Druck auf die zuständige EU-Kommission von Ursula von der Leyen, schnell gegen beide Länder vorzugehen. Die Bundesregierung begrüßte das Urteil, Budapest und Warschau kritisierten es hingegen als Angriff auf die Freiheit und warfen der EU Machtmissbrauch vor.

Beide Länder erhalten jedes Jahr Milliarden aus dem EU-Haushalt. Kritiker werfen ihnen jedoch seit Jahren vor, sich die Justiz Untertan zu machen und die Rechtsprechung entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Die EU hatte sich deshalb ein Instrument zugelegt, das Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien ahnden soll, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geld in einem Land droht.

Polen und Ungarn sahen sich allerdings von Anfang zu Unrecht im Fokus des neuen Instruments und klagten vor dem EuGH. Bis zum Urteil wollte die EU-Kommission warten, ehe sie den Mechanismus auslöst. Das ist auch Teil einer Abmachung der Staats- und Regierungschefs von 2020, mit der die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht worden waren, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Der EuGH wies die Argumente Polens und Ungarns zurück, wonach die EU ihre Zuständigkeit überschreite. Die Richter erklärten, das Ziel der Verordnung sei nicht, Verstöße gegen den Rechtsstaat zu ahnden – sondern vielmehr der Schutz des EU-Haushalts, der durch etwaige Verstöße gefährdet sein könnte. Zudem betonten sie, dass die EU auf dem Vertrauen der Mitgliedsstaaten gründe, dass diese die gemeinsamen Werte achten.

„Die Entscheidung ist ein lebender Beweis dafür, wie Brüssel seine Macht missbraucht“, erklärte Ungarns Justizministerin Judit Varga.

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