München – Die bayerischen Verwaltungsgerichte haben die hohe Zahl an unbearbeiteten Asylverfahren ziemlich abgearbeitet. Der Berg sei deutlich geschrumpft, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Ende 2017, rund zwei Jahre nach der sehr hohen Zahl an Flüchtlingen, schoben die Gerichte 41 056 offene Verfahren vor sich her. Ende 2021 waren es noch 16 064. Die durchschnittliche Dauer lag bei Hauptsacheverfahren 2021 bei 20 Monaten, bei Eilverfahren bei 2,3 Monaten. Nun stellt die Pandemie die Gerichte vor eine neue Herausforderung. „In den vergangenen beiden Jahren mussten hierzu vielfach komplexe Rechtsfragen – häufig im Eilverfahren – entschieden werden“, sagte der Minister. Zudem hätten immer wieder Verhandlungen verschoben werden müssen. Die kräftige Aufstockung des Personals seit 2015 um 127 Richterstellen und 111,5 Stellen für das nichtrichterliche Personal erweise sich als richtig. Verwaltungsgerichtsverfahren ohne Asyl dauerten 2021 im Schnitt 10,6 Monate, 2015 waren es 7,8 Monate. Entscheidungen im Eilverfahren waren im Schnitt nach 2,8 Monaten erledigt, bei Bezug zur Pandemie nach rund zwei Wochen.