Es ist ein Frage, die so grundlegend in unsere Freiheit eingreift wie keine andere – das Recht, selbstbestimmt zu sterben. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem spektakulären Urteil vor zwei Jahren das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aufgehoben. Da es der Gesetzgeber bislang nicht hinbekommen hat, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen, arbeiten die Suizid-Organisationen seither in einer rechtlichen Grauzone. Und sie finden das auch gut so, weshalb sie gestern forderten, kein neues Gesetz zu schaffen.
Doch damit machen sie es sich zu leicht. Mag ja sein, dass es Organisationen wie Dignitas wirklich um die Sache und nicht um Gewinn geht. Aber auszuschließen ist es eben nicht, dass auch weniger ehrenwerte Figuren die Sterbehilfe zum Geschäft machen – und solchen Missbrauch muss ein Gesetz Riegel vorschieben. Am vernünftigsten klingt der Entwurf von Karl Lauterbach und anderen, der – mit einer Beratungspflicht – Ärzten eine entscheidende Rolle zuschreibt. Die Alternativ-Entwürfe haben den Haken, dass sie entweder erneut das moralisch komplexe Thema über das Strafrecht regeln wollen oder eine Art „Sterbe-Behörde“ vorsehen – eine gruselige Vorstellung!
Klaus.Rimpel@ovb.net