25. Februar 1987: Der bayerische Ministerrat beschließt die Einführung eines Pflicht-Aidstests für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst sowie für Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge. Erst im November 1995 wird die Regelung aufgehoben.
25. Februar 1987: Der bayerische Ministerrat beschließt die Einführung eines Pflicht-Aidstests für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst sowie für Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge. Erst im November 1995 wird die Regelung aufgehoben.