Bund rüttelt an der Maskenpflicht

von Redaktion

VON DIRK WALTER, SASCHA MEYER UND BASIL WEGENER

München – Nach dem geplanten Ende der meisten Corona-Auflagen zum 20. März sollen grundlegende Schutzregeln und Eingriffsmöglichkeiten für regionale Ausbrüche bestehen bleiben. Das sieht ein Entwurf einer neuen bundesweiten Rechtsgrundlage vor, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben. „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen“, sagte Lauterbach.

Es gehe um ein Instrumentarium, „mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können“. Damit könne man mögliche Sommer- oder Herbstwellen in den Griff bekommen. Buschmann betonte indes, mit Ausnahme von Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen kehre man weitestgehend zur Normalität zurück. Für „Hotspots“ seien Extra-Maßnahmen möglich.

Der Basisschutz: Die Länder sollen Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen weiter verhängen dürfen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben. Bundesweit soll außerdem weiter die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden – aber keine Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

Die Hotspots: Wenn sich vor Ort eine Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können – falls der Landtag das beschließt und die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellt. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ sollen dann extra Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise – also Regeln wie 2G und 3G. Dies könne für Stadtteile, Städte, Regionen oder im Extremfall ein ganzes Bundesland greifen, sagte Lauterbach. Kriterien für eine Gefahrenlage sind noch nicht bekannt.

Die Lage: Die Pläne fallen in eine wieder angespanntere Pandemielage. So stieg die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI) den siebten Tag in Folge auf nun 1319. Es gab 215 854 neue Fälle an einem Tag und 314 weitere Todesfälle.

Die Kritik: Der Grünen-Experte Janosch Dahmen sagte: „Wir können noch nicht Tabula rasa bei den Schutzmaßnahmen machen.“ So gehöre zu einem soliden Basisschutz eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. „Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen.“ Hier müssten die Landesparlamente, schnell durch Beschlüsse für Sicherheit sorgen. Bayerns FDP-Landeschef Martin Hagen erklärte hingegen unserer Zeitung, die Maskenpflicht in den Supermärkten werde durch das bundesweite Regelwerk abgeschafft.

Der Streit in Bayern: Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte: „Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen.“

Für Ärger sorgt vor allem die Maskenpflicht für die Schulen – die Bundes-Pläne würden das zumindest nach einer Übergangsfrist ab 2. April unmöglich machen, zur Freude von FDP und Freien Wählern in Bayern. Zwar will Kultusminister Michael Piazolo, dessen Vorstoß am Dienstag gescheitert war, abwarten. Er verweist auf den noch ausstehenden Bundestagsbeschluss. Forscher als er ist aber ein Parteifreund: „Endlich keine Maske mehr an Schulen“, sagte Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (FW). Er stellte auch die Tests an Schulen infrage sowie die FFP2-Pflicht in Bayern. Holetschek konterte, Aiwangers Äußerungen zeigten, dass dieser vom Infektionsschutz wenig verstehe. „Das ist nicht weiter schlimm, weil er dafür als Wirtschaftsminister nicht zuständig ist.“

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