Berlin – Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über eine Einstufung der AfD als sogenannter Verdachtsfall ist von der Gewerkschaft der Polizei und Politikern anderer Parteien begrüßt worden. AfD-Spitzenvertreter hielten sich mit Reaktionen eher zurück. Parteichef Tino Chrupalla sagte auf Nachfrage, man müsse nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um das weitere Vorgehen erörtern zu können. „Wir lassen uns durch das Urteil in unserer Oppositionspolitik nicht beeindrucken.“
Das Gericht hatte am Dienstagabend entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die Partei wollte das verhindern. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Es ist aber noch nicht rechtskräftig – Berufung möglich. Chrupalla lässt das offen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, politisch sei das ein weiteres Signal an die Bürger, sich sehr genau zu überlegen, „ob man einer solchen Partei die Stimme geben kann, die eben ein Verdachtsfall ist, mindestens ein gespaltenes Verhältnis zu unserem Rechtsstaat zu haben“. Auch von SPD-, Grünen- und CSU-Politikern wurde das Urteil begrüßt.
Spannend wird nun die Frage, ob auf die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die sich in der AfD engagieren, rechtliche Probleme zukommen. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes hat das Auswirkungen. Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst habe sich den Zielen der Verfassung verpflichtet, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang im ZDF. Er könne sich vorstellen, dass es Einzelfallprüfungen zur Frage geben werde, ob diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleiben könnten.
Ein politisches Engagement in der AfD und der Polizistenberuf passten nicht zusammen, sagte auch Oliver Malchow, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Polizei hierzulande handele nicht politisch motiviert, sondern agiere im Rahmen von Recht und Gesetz sowie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Dennoch rechnen Experten nicht mit einem generalisierten Vorgehen. „Bei einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, kommt es trotzdem noch auf das individuelle Verhalten der jeweiligen Person an“, sagte Ralf Brinktrine, Professor für Öffentliches Recht in Würzburg, schon deutlich vor dem Urteil der „SZ“. „Verfolgt der Beamte selbst verfassungsfeindliche Ziele? Exponiert er sich öffentlich mit hohen Parteiämtern? Dann kann es so gesehen werden, dass das eine Verletzung der Treuepflicht ist. Wer hingegen bloß zahlendes Mitglied ist, sich ansonsten aber still verhält, dem wird man auch künftig oft wenig anhaben können.“ Es gebe auch keine Möglichkeit für den Dienstherrn, die Mitgliedschaft in einer Partei routinemäßig abzufragen. dpa/mm/afp