Berlin/Kiew – Der Krieg holte Siegfried einen Tag vor seiner geplanten Abreise aus der Ukraine ein. Detonationen hätten ihn geweckt, sagt er jetzt, zwei Wochen später, telefonisch aus Kiew. Der Deutsche blieb und schloss sich dem ukrainischen Freiwilligenheer an, der sogenannten territorialen Verteidigung. „Die Motivlage? Ich fand das zu feige und zu doof, vor diesem Kampf zu fliehen.“
Siegfried war im Wehrdienst Fallschirmjäger bei der Bundeswehr, lernte Anlagentechniker, arbeitete in Kanada und schloss sich schon nach der Annexion der Krim 2015 für mehrere Jahre den ukrainischen Streitkräften an. Jetzt ist er mit Anfang 40 Zugführer, wie er sagt. Sein Zug, etwa 30 Mann, bereitet sich auf die Verteidigung Kiews vor – als Verstärkung der Streitkräfte. Sie hätten einfache Waffen wie das Sturmgewehr Kalaschnikow. Er sagt: „Die einzige Antwort, die die russische Armee von weiteren Angriffen abhält, ist eine militärische Niederlage.“
Im Internet und in sozialen Medien wird mit teils martialischen Filmen, die sich an „alle Helden der freien Welt“ richten, um Hilfe geworben. Mehrere hundert Deutsche sollen bereits in die Ukraine gereist sein. Örtliche Medien überschlagen sich mit Zahlen dazu, wie viele Ausländer sich für eine geplante „Internationale Legion“ gemeldet haben sollen. Zahlen von mehr als 20 000 Freiwilligen aus 52 Ländern kursieren. „Sie erhalten einen Vertrag, einen Militärausweis, der die Aufenthaltsgenehmigung ersetzt“, sagte der stellvertretende Innenminister Jewhenij Jenin. Der Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft steht ihnen offen. Es handle sich aber nicht um Söldner, betont die Ukraine. Sold gebe es nicht, denn es solle den Freiwilligen nicht vorgeworfen werden, für Geld zu kämpfen.
Geld oder nicht: Russland kündigte an, die Freiwilligen als Söldner zu betrachten und ihnen das Recht auf den Status eines Kriegsgefangenen zu verweigern. Russland werde sie „strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, sollten sie aufgegriffen werden“, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Nachrichtenagentur Interfax zufolge.
In Deutschland lebende Ukrainer können ohne Sanktionen in ihre Heimat reisen, um sie zu verteidigen. Das gilt auch für deutsch-ukrainische Doppelstaatler. Wenn Freiwillige nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kommt es für eine mögliche Strafbarkeit auf das humanitäre Völkerrecht an, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums jüngst erklärte. „Wenn eine Tötungs- oder Verletzungshandlung nach dem Völkerrecht erlaubt ist, dann ist sie auch nach dem deutschen Strafrecht nicht strafbar.“ Es ist also nicht grundsätzlich verboten, sich der Verteidigung der Ukraine anzuschließen.