Impfpflicht in Gesundheit und Pflege in Kraft getreten

Seit dem gestrigen Dienstag müssen Beschäftigte in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Kliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten. Ausgenommen sin

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Donnerstag, 9. April 2026

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