Seit dem gestrigen Dienstag müssen Beschäftigte in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Kliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Legen die Beschäftigten keinen der Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. In Bayern soll die Behörde den Betroffenen dann zunächst die Möglichkeit geben, eine Impfberatung wahrzunehmen und sich noch impfen zu lassen. Bleibt dies erneut aus, folgt eine erneute Aufforderung zur Vorlage der Nachweise. Bleibt dies weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – laut Gesundheitsministerium aber „nur als Ultima Ratio“ – kann auch ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. hor