„Leidtragende sind die 145 Millionen Russinnen und Russen, denen der Rechtsschutz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte künftig verwehrt bleibt. Der Zugang zu dem Gericht ist an die Mitgliedschaft im Europarat gebunden. Erst einmal zuvor ist ein Land aus dem Europarat gewor
Dieser Artikel (ID: 1606454) ist am 18.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).