Weniger Bürokratie, schnellere Umsetzung von Verkehrsprojekten – so wurde das „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ angepriesen, als es 2020 in Kraft trat. Ein guter Gedanke. Der deutsche Staat beweist ja immer wieder, dass überfällige Vorhaben im Treibsand von Verordnungen und Gerichtsprozessen versinken.
Dabei gab es von Anfang an Kritik. Denn in diesem Verfahren lässt der Bund eine Straße oder eine Bahnstrecke per Gesetz zu und nicht wie sonst üblich per Planfeststellungsbeschluss. Das bedeutet, dass das Projekt nicht vor einem Verwaltungsgericht beklagt werden kann. Also Beschleunigung durch Beschneidung des Rechtsstaats.
Wenn man schon diesen gravierenden Mangel hinnehmen muss, dann sollte das aber wenigstens funktionieren. Jetzt hat es ausgerechnet den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke nach Mühldorf erwischt. Das Gesetz verzögert das Projekt um Jahre.
Denn der Teufel steckt im Detail. Verfahrensunterschiede werfen den seit Jahrzehnten geplanten Schienenausbau wieder zurück. Und das ohne Not, man hätte das Projekt auch im üblichen Planfeststellungsverfahren weiterführen können.
So wird das nichts mit der Verkehrswende. Mal wieder verheddert sich der Klimaschutz im Gesetzesdschungel.
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