Das Datum

von Redaktion

23. März 1957: Das Bundesarbeitsgericht in Kassel stellt fest, dass das Gleichberechtigungsgesetz auch beim Abschluss von Tarifverträgen gilt. Dementsprechend sind tarifliche Bestimmungen, die für Frauen bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Lohn vorsehen als für Männer, nichtig.

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