Maske: Erste Länder planen Regeln

von Redaktion

Bayern zögert – Hamburg will Pflicht eigenständig verlängern

München/Berlin – Die Staatsregierung lässt vorerst offen, wie es mit den Corona-Regeln nach dem 2. April weitergeht – und fordert von der Bundesregierung erneut klare und bundesweit einheitliche Maßstäbe dafür. Mehrere Minister wollten sich nach einer Videoschalte des Kabinetts am Dienstag nicht äußern, ob und wie der Freistaat von der neuen Hotspot-Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz Gebrauch macht.

Nach der neuen Rechtslage und unter Nutzung einer Übergangsfrist wie in Bayern enden die allermeisten Corona-Beschränkungen automatisch am 2. April, insbesondere 2G und 3G. Eine Maskenpflicht beim Einkaufen und in Schulen ist dann nicht mehr möglich – trotz extrem hoher Fallzahlen.

In Mecklenburg-Vorpommern, dem Land mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400, sollen dagegen wesentliche Maßnahmen wie Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben in der Gastronomie bis 27. April bleiben, indem sich das ganze Land als Hotspot einstuft. Dieser Schritt ist in Sachsen ebenfalls im Gespräch. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen. In Baden-Württemberg sollen ab 3. April die meisten Maßnahmen fallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sieht keine Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung.

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