Berlin – 300 Euro Energiepauschale – das klingt nach viel Geld. Doch inzwischen wird den meisten Empfängern der Bundes-Sonderleistung klar: Die Einmalzahlung muss versteuert werden. Was bleibt?
Von den geplanten 300 Euro Energiepreispauschale werden bei Spitzenverdienern laut dem Steuerzahlerbund nur rund 180 Euro übrig bleiben. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus, wie der Verband errechnete. Von dem vollen Betrag profitieren nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10 000 Euro bleiben.
„Eine wirkliche Entlastung wäre es übrigens gewesen, wenn die Energiepreispauschale steuerfrei wäre“, betonte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel. Hier habe die Ampel-Regierung auch in der Kommunikation Fehler gemacht und falsche Erwartungen geweckt. „Auch Rentner und Selbstständige erhalten keinen wirklichen Zuschuss“, kritisierte Holznagel.
Die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugute kommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Sie unterliegt der Einkommensteuer. Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird die Steuervorauszahlung gesenkt.
Der Verband rechnet vor: Pauschale für Singles: Ein Single mit Steuerklasse 1 und 72 000 Euro Jahresgehalt bekommt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale plötzlich wieder Solidaritätszuschlag an.
Pauschale für Verheirateten: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72 000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale. Bei einem mittleren Gehalt und demzufolge niedrigerem Einkommensteuersatz bleibt etwas mehr übrig. So bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45 000 Euro 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15 000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale.
Ähnliche Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die „Welt am Sonntag“ beziehen sich auf Haushalte und betrachten auch weitere geplante Entlastungen. Demnach entlastet das Maßnahmenpaket Haushalte um bis zu 825 Euro. „Gering- und Normalverdiener werden stärker entlastet. Spitzenverdiener zahlen einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat“, sagte IW-Steuerexperte Tobias Hentze. Bei Familien mit zwei Kindern, in denen beide Elternteile berufstätig sind, liegt die Entlastung demnach zwischen 348 und 825 Euro.
Die größten Nutznießer sind laut Musterrechnung Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35 000 Euro pro Jahr. Von der an beide Eheleute ausgezahlten Energiepreispauschale von zusammen 600 Euro bleiben laut IW nach Steuern 457.