IN KÜRZE

Laschets Fauxpas bleibt folgenlos Elsass kämpft für deutsche Feiertage

von Redaktion

Armin Laschets Fauxpas bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl hat keine Konsequenzen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags empfahl, Beschwerden gegen das Wahlergebnis, die sich auf Laschet beziehen, zurückzuweisen. Der Unions-Kanzlerkandidat hatte seinen Stimmzettel falsch gefaltet. Dadurch war beim Einwerfen in die Urne für Umstehende sichtbar, wem Laschet seine Stimmen gab. Wegen des Wahlgeheimnisses ist es nicht erlaubt, den Stimmzettel offen einzuwerfen.

Im Elsass ist ein Streit um das Respektieren zweier deutscher Feiertage für Beschäftigte im öffentlichen Dienst entbrannt, die dort weiter Gültigkeit haben. Es geht um den Karfreitag und den zweiten Weihnachtstag, wie die Zeitung „Le Figaro“ berichtet. Regionalpolitiker laufen Sturm gegen die Zentralregierung in Paris, seitdem öffentlich Beschäftigte in ganz Frankreich 1607 Stunden pro Jahr arbeiten sollen. Im Elsass und dem Departement Mosel, die zwischen 1871 und 1918 zu Deutschland gehörten, waren dies unter Berücksichtigung der beiden Feiertage bisher 1593 Stunden. Die Regelung aus dem Jahr 1924 ist bis heute in einem Lokalrecht verankert.

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