Diskussion um Schwarzfahren

Strafe muss sein – Gefängnis nicht

von Redaktion

CORNELIA SCHRAMM

Mord und Raub gehören mit Gefängnis bestraft – Ticket-Prellerei nicht. Es ist richtig, dass die Ampel-Koalition mit ihrer Strafrechtsreform das Schwarzfahren von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabstufen will. Das Gros der „Täter“ hat hier nämlich dasselbe „Motiv“: Armut. Für viele Menschen ist die Fahrt zum Arzt für 6,80 Euro einfach zu teuer. Dann folgen ein Bußgeld von 60 Euro, das durch die x-te Mahnung zu unbezahlbaren 1200 Euro heranwuchert – und schließlich ein Gerichtsverfahren, die Haftstrafe, der Verlust der Existenz.

Es ist verhältnismäßig und zeitgemäß, Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Klar ist aber: Zum lässlichen Bagatelldelikt darf es nicht werden. Schwarzfahren, auch nur eine Station, ist, wie einen Kino-Film anzusehen – ohne Ticket. Es ist, wie im Restaurant aufzustehen – ohne zu zahlen. Schwarzfahren ist auch unverschämt gegenüber all jenen, die „brav“ bezahlen und mit ihren Tickets den Schaden in Millionenhöhe mit abdecken.

Das heißt: Schwarzfahren muss weiter geahndet werden, Kontrolleure müssen befugt bleiben, Personalien aufzunehmen oder die Polizei zu rufen. Wichtig wäre aber, sich parallel Gedanken zu machen: Für den öffentlichen Nahverkehr braucht es mehr Modelle, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen.

Cornelia.Schramm@ovb.net

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