Das Datum
8. April 1927: Mit knapper Mehrheit nimmt der Reichstag das neue Arbeitszeitnotgesetz an. Formal wird der Achtstundentag bestätigt, die erlaubte Höchstgrenze jedoch auf zehn Stunden festgelegt.
8. April 1927: Mit knapper Mehrheit nimmt der Reichstag das neue Arbeitszeitnotgesetz an. Formal wird der Achtstundentag bestätigt, die erlaubte Höchstgrenze jedoch auf zehn Stunden festgelegt.
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