8. April 1927: Mit knapper Mehrheit nimmt der Reichstag das neue Arbeitszeitnotgesetz an. Formal wird der Achtstundentag bestätigt, die erlaubte Höchstgrenze jedoch auf zehn Stunden festgelegt.
8. April 1927: Mit knapper Mehrheit nimmt der Reichstag das neue Arbeitszeitnotgesetz an. Formal wird der Achtstundentag bestätigt, die erlaubte Höchstgrenze jedoch auf zehn Stunden festgelegt.