Blinde Menschen erhalten in Bayern ein monatliches Unterstützungsgeld, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Gehörlose bekommen diese finanzielle Hilfe nicht – und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Die Regierungsparteien im Landtag haben beschlossen, etwa der Hälfte der hörbehinderten Menschen in Bayern einen einmaligen Betrag von 145 Euro zu zahlen. Diese Summe reicht gerade mal aus, um sich für eine Stunde einen Gebärdensprachdolmetscher zu organisieren. Aber nicht für echte Teilhabe.
Inklusion ist keine freiwillige Leistung des Staates. Menschen, die mit Einschränkungen leben müssen, haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention einen Anspruch auf Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Wenn es aber vom eigenen Vermögen abhängt, ob man sich in einem Verein engagieren oder die Mieterversammlung verfolgen kann, bedeutet das für viele das Gegenteil von Inklusion: nämlich Ausgrenzung. Eine Einmalzahlung ist keine echte Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – sondern vielmehr ein Beweis dafür, wie wenig sich CSU und Freie Wähler mit der Situation der Gehörlosen auseinandergesetzt haben. Für die Betroffenen dürfte sich die Entscheidung im Plenum wie eine Ohrfeige angefühlt haben – wenn sie die Chance hatten, die Debatte mit Dolmetscher zu verfolgen.
Katrin.Woitsch@ovb.net