Habecks Notfallplan

von Redaktion

Vorbereitungen für den Fall einer Energiekrise

Berlin – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Aus Kreisen des Ministeriums erfuhr die Deutsche Presse-Agentur, es gehe darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sicherzustellen. Daher plane das Ministerium eine Novelle des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes. Das Gesetz war damals eine Reaktion auf die Ölkrise und soll nun an die aktuelle Krise angepasst werden.

Es ermächtigt die Regierung, im Falle einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Wege von Rechtsverordnungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen – um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie sicherzustellen.

Neu ist, dass Unternehmen, die kritische Energie-Infrastrukturen betreiben – also etwa zur Gas- und Stromversorgung – bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können sollen. Voraussetzung soll sein, dass sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.

Als „Ultima Ratio“ ist in der Novelle des Energiesicherungsgesetzes unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung von Unternehmensanteilen vorgesehen – wenn die Sicherung der Energieversorgung im Bereich der kritischen Infrastruktur nicht anders möglich ist.

Als problematisch wird im Wirtschaftsministerium vor allem gesehen, dass die Raffinerie in Schwedt (Brandenburg) fast vollständig vom russischen Staatskonzern Rosneft übernommen werden soll. Das Ministerium prüft dies derzeit. Habeck hatte gesagt, es werde unter Hochdruck daran gearbeitet, die Abhängigkeit von „russischer Beeinflussung der Infrastruktur“ zu überwinden.

ANDREAS HOENIG

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