US-Richterin hebt Maskenpflicht auf

von Redaktion

In öffentlichen Verkehrsmitteln darf ohne Schutz gereist werden

Washington – Eine Bundesrichterin in den USA hat die landesweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Richterin Kathryn Kimball Mizelle aus Tampa im Bundesstaat Florida erklärte, die Gesundheitsbehörde CDC habe mit der Maskenpflicht ihre Befugnisse überschritten. Zunächst unklar blieb, ob das US-Justizministerium gegen den Beschluss der Richterin Berufung einlegen wird. Das Haus gab zunächst keine Stellungnahme zum Urteil ab.

Mizelle führte zur Begründung auch an, dass die CDC ihre Verordnung der Maskenpflicht nicht angemessen begründet habe. Die Maskenpflicht galt unter anderem für Flugzeuge, Züge, U-Bahnen und Busse. Sie war von der CDC Anfang Februar 2021 eingeführt und erst kürzlich angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen bis mindestens 3. Mai verlängert worden.

Die Sprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, nannte die Entscheidung der Richterin „enttäuschend“. Sie verwies darauf, dass die CDC weiterhin das Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr „empfiehlt“. Die Verkehrssicherheitsbehörde TSA kündigte an, dass sie die bisherigen Direktiven zum Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr vorerst für gegenstandslos halte und nicht mehr umsetzen werde. Mehrere US-Fluglinien teilten ihrerseits mit, dass das Maskentragen zumindest auf ihren Inlandsflügen nun nicht mehr vorgeschrieben sei. Dies gelte ab „sofort“ für die Passagiere wie das Personal, erklärte etwa ein Sprecher von United Airlines.

Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hatte sich zuletzt zunehmend mit Forderungen konfrontiert gesehen, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr zu lockern oder aufzuheben. Parlamentarier der Republikaner, rund 20 von ihnen regierte Bundesstaaten sowie eine Reihe von Fluggesellschaften hatten dies gefordert.

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