Ausschluss bestätigt

von Redaktion

Ex-AfD-Mann Kalbitz scheitert vor Gericht

Berlin – Der Entzug der Parteimitgliedschaft für den Brandenburger Landtagsabgeordneten und Ex-Landeschef Andreas Kalbitz bleibt bestehen. Das Berliner Landgericht wies eine Klage des 49-Jährigen gegen die Bundespartei ab, die seine Parteimitgliedschaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte. Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm Schier, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte die Parteimitgliedschaft von Kalbitz für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben.

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