25. April 2002: Der Bundestag verabschiedet das Stammzellengesetz. Der Import menschlicher embryonaler Stammzellen wird zwar „grundsätzlich“ verboten, Ausnahmen sind aber unter strengen Auflagen zugelassen.
25. April 2002: Der Bundestag verabschiedet das Stammzellengesetz. Der Import menschlicher embryonaler Stammzellen wird zwar „grundsätzlich“ verboten, Ausnahmen sind aber unter strengen Auflagen zugelassen.