Karlsruhe/München – Das Verfassungsgericht schützt unbescholtene Bürger besser davor, ungerechtfertigt ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. Die Karlsruher Richter gaben am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das besonders weit gehende bayerische Verfassungsschut
Dieser Artikel (ID: 1628218) ist am 27.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4).