Triage-Gesetz in Planung

von Redaktion

Koalition reagiert auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Berlin – Bei knappen Kapazitäten in einer Pandemie soll es künftig möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das geht nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland aus einem Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein entsprechendes Gesetz verlangt. Die ethisch brisante „Ex-post-Triage“ soll nach dem Vorschlag allerdings nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen.

Bei der „Ex-ante-Triage“, bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten getroffen werden muss, reicht dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte die Angaben nicht. Der Entwurf befinde sich noch in der Ressortabstimmung.

Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Koalition auf ein Urteil von Dezember. Die Richter hatten der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

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